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   RG, 04.05.1909 - Rep. III. 284/08   

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https://dejure.org/1909,183
RG, 04.05.1909 - Rep. III. 284/08 (https://dejure.org/1909,183)
RG, Entscheidung vom 04.05.1909 - Rep. III. 284/08 (https://dejure.org/1909,183)
RG, Entscheidung vom 04. Mai 1909 - Rep. III. 284/08 (https://dejure.org/1909,183)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Haftet der Gemeindevorsteher im Gebiete des preußischen Allgemeinen Landrechts für ein Verschulden bei der Beglaubigung von Unterschriften nach § 839 BGB.?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 71, 60
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 19.06.1961 - III ZR 89/60
    Wenn er die Sache übernahm und dafür die Autorität seines Amtes einsetzte, so ergab sich hieraus für ihn die Amtspflicht, ihr die Sorgfalt zu widmen, die er allen Vormundschaftssachen zuzuwenden hatte (RGZ 71, 60, 63; 146, 35, 40; BGB-RGRK 11. Aufl. zu § 839 Anm, 32).
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